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Terms of Use

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | ROTH + WEBER GmbH (ROWE)
1. Allgemeines
Allen Verkäufen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind, folgende Bedingungen zugrunde gelegt. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche, telefonische oder telegrafische Vereinbarungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Das gilt auch für Auftragsänderungen.
Einkaufsbedingungen der Käufer haben keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Maße, Gewichte, Abbildungen werden unverbindlich gegeben. Abweichungen bleiben vorbehalten. Das gilt auch für Konstruktionsangaben.
Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung unsere Erzeugnisse auf Messen oder ähnlichen Ausstellungen feil zu bieten oder auszustellen.
2. Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, wir sind jedoch bemüht, sie einzuhalten.
Höhere Gewalt, Eingriffe von behördlicher Hand, Betriebsstörungen, Streiks, Ausfall von Arbeitskräften, Mangel an Rohmaterial und Betriebsstoffen, Unmöglichkeit von Transporten entbinden uns von der Lieferfrist und berechtigen uns zu entsprechender Verlängerung der Lieferzeit. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, ebenso Verzugsstrafen und Schadenersatzansprüche.
3. Preise
Unsere Preise gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten werden bei frachtfreier, unbeschädigter Rücksendung innerhalb 4 Wochen zu 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben oder es wird lediglich eine Abnutzungsgebühr berechnet. Die Kisten und Innenverpackung bleiben unser Eigentum und sind spesenfrei an uns zurückzusenden.
Sofern nicht anders vereinbart, decken wir die Transportversicherung z. L. des Käufers.
Den bestätigten Preisen liegen die heutigen Materialpreise und Löhne zugrunde. Tritt seit dem Datum der Bestätigung eine Erhöhung der Materialpreise und Löhne ein, behalten wir uns eine entsprechende Preiserhöhung vor. Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. binden uns nicht.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen haben, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sofort nach Warenerhalt bzw. nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz berechnet.
Wechsel werden nur ausnahmsweise und nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber hereingenommen. Diskont und Einzugsspesen gehen z. L. des Käufers. An uns unbekannte Besteller erfolgt der Versand nur gegen Nachnahme. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch dann nicht, wenn er Beanstandungen geltend macht.
Ergibt sich hinsichtlich der Vermögensverhältnisse des Käufers auf Grund von Auskünften oder anderen Umständen, dass seine Kreditwürdigkeit uns nicht unbedenklich erscheint, so sind wir berechtigt, sofortige Sicherheit für die bereits erfolgten Lieferungen oder Leistungen sowie Vorauszahlung für die noch ausstehenden zu verlangen oder vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Dem Käufer ist nach Ausübung unseres Rücktrittsrechts die Verfügung über die uns zustehenden Rechte aus Eigentum, Anwartschaft oder Forderungen untersagt. Wir sind berechtigt, unser Eigentum auf Kosten des Käufers, auch wenn es sich bei Dritten befindet, zurückzuholen.
5. Gewährleistung
Unser Gewährleistungszeitraum beträgt 12 Monate für neu hergestellte Produkte, für gebrauchte Produkte 6 Monate. Im übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem Kaufvertrag sich ergebenden Verpflichtungen des Käufers unser Eigentum.
Der Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch zur Sicherung aller Forderungen, z. B. aus Montagen, Instandsetzungen, Ersatzteilen und Zubehörlieferungen.
Der vorgenannte Eigentumsvorbehalt geht mit der Zahlung des jeweiligen Kaufpreises nicht unter, sofern wir aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch andere Forderungen haben oder seitens des Käufers uns übergebene Wechsel oder Schecks noch nicht eingelöst sind.
Der Käufer tritt alle Ansprüche, die er aus dem Weiterverkauf unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder aus dem Verkauf durch ihn oder in seinem Auftrag hiermit hergestellter Ware hat oder erwirbt, im voraus an uns ab.
Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Gegenstände oder der Waren, zu deren Herstellung von uns gelieferte Maschinen verwendet worden sind oder jede Abtretung von Forderungen aus der Lieferung vorgenannter Ware zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, wenn von dritter Seite Zwangsvollstreckungen in vorgenannte Ware oder in vorgenannte Forderungen erfolgen oder in einer anderen Weise eine Gefährdung unserer Rechte entsteht. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, steht uns das Recht zur Rücknahme aller vorhandenen Ware, unbeschadet erfolgter Teilzahlungen zu, um unsere Forderungen zu befriedigen.
Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7. Export
Da wir in fast allen Ländern Generalvertretungen haben, kann ein Export unserer Erzeugnisse leider nicht gestattet werden.
8. Wirksamkeit
Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus welchem Grunde, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Punkte nicht berührt.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Niederdreisbach/Ww. Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten Betzdorf/Sieg vereinbart. Das gilt auch für Klagen aus Wechseln und Schecks.
Bei Auslandsgeschäften gilt in jedem Fall die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, sowohl für die Auslegung und Behandlung unserer gesamten Geschäftsbeziehungen als auch für die Entscheidung über das Zustandekommen eines Vertrages. 

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